ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE MESSEGASTRONOMIE
1. Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 6 Monaten zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn behält sich die Able Catering GbR Josef Able & Söhne das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei der Able Catering GbR Josef Able & Söhne führen würden (ins besondere Steigerung des Verbraucherindexes, Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise).
2. Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme (durch Auftragsbestätigung) sind alle Angebote freibleibend.
3. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Able Catering GbR Josef Able & Söhne /Messecatering die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal, etc. werden nach den Listenpreisen der Able Impuls- und Cateringservice gesodert berechnet.
4. Reklamationen
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei deren Erhalt bzw. bei Selbstabholung auf offensichtliche und erkennbare Mängel im Hinblick auf die Beschaffenheit zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers werden hierdurch nicht berührt. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden. Für unsachge mäße Behandlung oder Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Able Catering GbR Josef Able & Söhne keine Haftung.
5. Zahlung
5.1 Bei Aufträgen mit Rechnungsadresse innerhalb Deutschlands und einem geschätzten Netto-Umsatzvolumen von über 2.500,00 EUR ist eine Anzahlung von 75 % des Gesamtumsatzvolumens fällig. Nach Veranstaltungsende ist der verbleibende Betrag sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Zahlungen sind auch per Kreditkartenabbuchung möglich.
5.2 Bei Aufträgen mit Rechnungsadressen außerhalb Deutschlands ist eineVorauskasse von 100 % des bestellten Umsatzvolumens fällig. Diese Rechnung geht dem Auftraggeber umgehend nach Auftragsbestätigung zu. Die Zahlung hat per Kreditkarte oder per Überweisung zu erfolgen. Nachberechnungen werden nach Ende der Veranstaltung bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Überschreitet die geleistete Anzahlung bei Veranstaltungsende den Betrag der endgültigen Rechnung, erfolgt eine Rückerstattung auf ein vom Auftraggeber anzugebendes Konto.
5.3 Als Bestellgarantie benötigen wir die Kreditkartendetails des Auftraggebers. Die Kreditkarte wird nur im Fall einer ausbleibenden Zahlung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Rechnung belastet.
5.4 Der Auftraggeber hat die korrekte Rechnungsanschrift bereits bei der Bestellung mitzuteilen.Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name, Bestellnummer, Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR zzgl. ges. MwSt.
5.5 Im Falle des Zahlungsverzugs können Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben werden.
6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers oder ihm zurechenbares Verschulden, insbesondere seiner Beschäftigten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung, bzw. der Reparatur, in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Nachweis darüber zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall beschränkt sich die Erstattungspflicht des Auftraggebers auf den von ihm nachgewiesenen Betrag.
7. Eigentumsvorbehalt
Bei allen Aufträgen behält sich die Able Catering GbR Josef Able & Söhne das
Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
8. Stornierung / Kündigung
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Eine Reduzierung bereits be stellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln sowie Standequipment nicht möglich.
9. Schriftform
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Das
Erfordernis der Schriftform gilt nicht für mündliche Zusatzbestellungen während der Veranstaltung.
10. Veröffentlichungsrecht
Der Auftraggeber erklärt sich gegenüber der Able Catering GbR Josef Able & Söhne ausdrücklich damit einverstanden, dass diese mit der Veranstaltung werben und sie insbesondere als Referenzveranstaltung in allen Medien (z. B. Rund funk, Fernsehen, Presse, Internet, eigene Druckerzeugnisse) einschließlich der Veröffentlichung von Fotos unentgeltlich und uneingeschränkt verwenden darf, wobei die Able Catering GbR Josef Able & Söhne hierbei das Persönlichkeitsrecht und das Recht Dritter am eigenen Bild zu beachten hat.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Vertragsparteien München.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich unverzüglich eine Regelung her beizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Mit der obigen Unterschrift (Seite 5) werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.